Last Updated on 2. November 2019 by Dirk Funke
TÜV/Dekra erstellt keine individuellen Abgasgutachten mehr
Seit dem 29. September 2017 hat sich durch die Einführung der ECE-R115 Regelung, das Verfahren zur Erstellung von Abgasgutachten grundlegend geändert.
So sind Einzelabnahmen nach der Norm ECE R67/01 ab oben genannten Stichtag nicht mehr möglich. TÜV/Dekra stellen für diese Norm keine Abgasgutachten mehr aus. Es kann lediglich weiterhin nach ECE-R115 genehmigt werden.
Was sind die Unterschiede der Normen ECE-R115 und R67?
Im Verfahren um ECE R67/01 war es möglich aus verschiedenen Einzelkomponenten (Verdampfer, Rails, Tank etc.) eine Autogasanlage zusammenzustellen, für die von TÜV/Dekra einzeln ein Abgasgutachten erstellt wurde.
Ablauf:
- Einbau der Anlage
- Abgasgutachten/Abnahme durch TÜV/Dekra
- Eintragung durch das Straßenverkehrsamt
Die Norm ECE R115 regelt die Abnahme von fahrzeugspezifischen Autogasanlagen. Das sind Anlagen, die für einen bestimmten Fahrzeugtyp zusammengestellt und genehmigt wurden.
Vorteil dabei: Diese Genehmigung ist für diesen Fahrzeugtyp grundsätzlich gültig. Eine Einzelabnahme entfällt.
Ablauf:
- Einbau der Anlage
- Eintragung durch das Straßenverkehrsamt
Was bedeutet das jetzt? Klingt doch eigentlich gut.
Die Norm ECE R67/01 war eigentlich grundsätzlich als Übergangslösung zur ECE R115 gedacht. Es gab also immer das Bestreben das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen – weg von den Individualgutachten.
Da aber das Verfahren nach R115 für die Hersteller (viel) teurer ist, da jetzt für jeden Fahrzeugtyp Anlagen-Kits zusammengestellt und vorab abgenommen werden müssen, gab es zunächst nur wenige Fahrzeuge, für die Autogasanlagen nach ECE R115 verfügbar waren. Man könnte sagen, dass ECE 67/01 einfach immer zu gut funktioniert hat, so dass es für die Hersteller kaum sinnvoll erschien nach ECE R115 zu arbeiten.
Inzwischen haben aber viele Anlagen-Hersteller reagieren müssen und die Lage entspannt sich zunehmend.
Gut zu wissen: Alle Fahrzeuge bis einschließlich Emissionseinstufung EURO D3 sind ausgenommen (fast alle klassischen Fahrzeuge), und dürfen somit auch weiterhin umgerüstet werden. Ebenso Import-Fahrzeuge (Schlüsselnummer 2.2 durchgenullt).
Fragen Sie uns einfach, welche Möglichkeiten der Umrüstung für Ihr Fahrzeug aktuell bestehen!
Gibt es auch Ausnahmen bei der ECE-R115?
Aber natürlich: Alle Fahrzeuge bis einschließlich Emissionseinstufung EURO D3 sind von der R115 Regelung ausgenommen und dürfen somit auch weiterhin nach 67R umgerüstet werden. Das bedeutet, dass fast alle klassischen Fahrzeuge mit Euro 1, Euro 2 oder Oldtimer auch weiterhin problemlos auf LPG Autogas umgerüstet werden dürfen.
Ebenso Import-Fahrzeuge (Schlüsselnummer 2.2 durchgenullt).
Fragen Sie uns einfach, welche Möglichkeiten der Umrüstung für Ihr Fahrzeug aktuell bestehen!